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Bei der Erstellung unserer Software-Verträge finden die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
(EVB-IT), die vom Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) in Abstimmung mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) formuliert wurden, Verwendung.


A Lizenz & AGB

EVB-IT Überlassung Typ A

Dieser Vertragstyp ist anzuwenden für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung zur unbefristeten Nutzung. Es ist nicht zu verwenden, wenn zusätzlich werkvertragliche Leistungen wie etwa Installation, Integration, Parametrisierung oder Anpassung der Standardsoftware an die Bedürfnisse des Auftraggebers verlangt werden.


EVB-IT Überlassung Typ B

Dieser Vertragstyp ist anzuwenden für die Überlassung von Standardsoftware gegen periodische Vergütung zur befristeten Nutzung.


B Lizenz & Kosten

Für die Nutzung der Software fallen Kosten an:

  • 1. Down payment (Vorauszahlung)
  • 2. Running royalties (Lizenzgebühren)